DIE FSK
DIE FSK
Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) hat sich die Filmwirtschaft auferlegt, um selbst freiwillig Filme und sonstige Bildträger auf ihren Inhalt zu prüfen und im Anschluss eine rechtlich bindende Jugendfreigabe zu erstellen. Die FSK-Bewertung ist also keine Empfehlung für Besucher*innen, sondern gesetzlich festgehalten. Wir müssen uns entsprechend an die auf dieser Seite aufgeführten Richtlinien halten.
ALTERSNACHWEIS - Trage bitte immer einen Altersnachweis bei dir, um bei möglichen Kontrollen dein Alter nachweisen zu können. Wenn du mit Kindern einen Film schauen möchtest, sollten auch sie einen entsprechenden Nachweis haben, auch wenn der Film als FSK 0 ausgeschrieben ist.
BESUCHER IM ALTER VON 3 BIS 5 JAHREN - Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z.B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Für Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt zu FSK 6 Filmen jedoch auch in Begleitung erziehungsberechtigter Personen gesetzlich nicht erlaubt, die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt also bindend!
BESUCHER IM ALTER VON 6 BIS 13 JAHREN - Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12*
*Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 20:00 Uhr (Filmende) Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)
BESUCHER IM ALTER VON 14 BIS 15 JAHREN - Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12
Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 22:00 Uhr (Filmende) Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten) Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet.
BESUCHER IM ALTER VON 16 BIS 17 JAHREN - Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16
Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 24:00 Uhr (Filmende) Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten) Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet.
BESUCHER AB 18 JAHREN - Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16, FSK 18
Besuch der Kinoveranstaltung unbegrenzt möglich Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)
Zeitliche Begrenzung! - Eine zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet.
Wer ist Erziehungsberechtigt? - Erziehungsberechtigt ist, wer durch eine personensorgeberechtigte Person durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu, die - außer durch das Familiengericht - nicht übertragen werden kann.
ACHTUNG!! Sollten Online Karten gekauft werden und wegen einer falschen Altersangabe der Eintritt von unserem Personal verweigert werden, wir der Kaufbetrag NICHT von uns Bar oder in einer Rücküberweisung erstattet!!
Vielen Dank Euer CFC Team